Industrielle Abwasserreinigungsanlage mit Filtertürmen und Rohrleitungen

AbwAG-konform produzieren – Abwasserabgabe senken

Als Ihr Partner für industrielle Wasseraufbereitung begleiten wir Sie durch die Anforderungen des Abwasserabgabengesetzes – von der Analyse bis zur zertifizierten Reinigungslösung.
40 %

durchschnittliche Reduzierung der Abwasserabgabe nach Umstellung auf Kreislaufführung

97 %

Wiederverwendungsquote des aufbereiteten Prozesswassers in unseren Referenzanlagen

Industrielle Wasserreinigung nach AbwAG

Ihr Partner für gesetzeskonforme Abwasserlösungen

Wir beraten und realisieren maßgeschneiderte Kreislaufsysteme für produzierende Betriebe – mit Fokus auf die Einhaltung des Abwasserabgabengesetzes und die Reduzierung Ihrer Abgabenlast.
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AbwAG-Compliance

Von der Probenahme bis zur Selbsterklärung: Wir begleiten Sie durch die Anforderungen des Abwasserabgabengesetzes und minimieren Ihr Risiko von Nachzahlungen.

Schadstofffracht senken · Abgabe optimieren
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Prozessanalyse & Gutachten

Wir analysieren Ihre Abwasserströme, ermitteln die relevanten Schadstoffparameter und erstellen ein belastbares Gutachten zur aktuellen Abgabesituation.

Parameter: AOX · Schwermetalle · CSB
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Technische Konzeption

Membranbioreaktoren, Flockungsfiltration oder Adsorption – wir wählen das Verfahren, das Ihre Grenzwerte sicher einhält und Ihre Betriebskosten senkt.

Planung · Ausschreibung · Inbetriebnahme
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Selbsterklärung & Deklaration

Wir unterstützen bei der jährlichen Selbsterklärung nach AbwAG, prüfen Ihre Berechnungen auf Plausibilität und vermeiden typische Fehlerquellen.

Fristen · Schadeinheiten · Nachweise
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Kreislaufführung & Recycling

Durch Aufbereitung und Rückführung von Prozesswasser reduzieren Sie nicht nur Ihre Abgabe, sondern schonen Ressourcen und senken Frischwasserkosten.

Wasserwiederverwendung · Zero Liquid Discharge
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Monitoring & Optimierung

Kontinuierliche Überwachung der Abwasserqualität und regelmäßige Anpassung der Verfahrenstechnik – für dauerhaft sichere Grenzwerte und niedrige Abgaben.

Online-Sensoren · Jahresberichte · Audit

AbwAG-Konformität sichern

Jetzt Abwasserabgabe prüfen lassen

Vermeiden Sie Nachzahlungen und Strafen durch eine fehlerhafte Selbsterklärung. Wir analysieren Ihre Einleitungsdaten und zeigen konkrete Einsparpotenziale auf.

Unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren

Rechtliche Klarstellungen zum AbwAG

Diese Hinweise dienen der Vermeidung von Fehlinterpretationen bei der Anwendung des Abwasserabgabengesetzes in industriellen Kreislaufsystemen.

§ 1 Abs. 2

Gilt die Abgabe auch bei internen Kreisläufen?

Nein. Wird das Abwasser vollständig im Produktionsprozess wiederverwendet und gelangt nicht in ein Gewässer oder eine öffentliche Kanalisation, entsteht keine Abgabepflicht. Entscheidend ist der tatsächliche Einleitungsort.

Keine Doppelbelastung
§ 3 Abs. 1

Welche Schadstoffe sind abgaberelevant?

Nur die im Anhang des AbwAG aufgeführten Parameter (z. B. CSB, AOX, Stickstoff, Phosphor, Schwermetalle) werden zur Berechnung der Schadeinheiten herangezogen. Nicht alle Inhaltsstoffe des Abwassers sind automatisch abgabepflichtig.

Parameterliste beachten
§ 4 Abs. 3

Wie wird die Schadstofffracht ermittelt?

Die Fracht ergibt sich aus der gemessenen Konzentration multipliziert mit dem Abwasservolumen. Bei schwankenden Produktionsmengen ist eine repräsentative Probenahme über den gesamten Abrechnungszeitraum erforderlich. Einzelmessungen reichen nicht aus.

Probenahmeplan erforderlich
§ 6 Abs. 2

Gelten Ausnahmen für moderne Reinigungsanlagen?

Ja. Betreiber, die eine dem Stand der Technik entsprechende Abwasserbehandlung nachweisen, können eine Ermäßigung der Abgabe um bis zu 50 % beantragen. Voraussetzung ist die Zertifizierung der Anlage durch eine zugelassene Stelle.

Ermäßigungsantrag möglich
§ 9 Abs. 1

Was passiert bei verspäteter Selbsterklärung?

Die Selbsterklärung muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Bei Versäumnis droht ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe, mindestens jedoch 50 Euro.

Fristen einhalten
§ 12 Abs. 3

Kann die Abgabe rückwirkend korrigiert werden?

Eine Korrektur der Selbsterklärung ist innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres möglich, in dem die Abgabe fällig wurde. Voraussetzung ist ein formeller Antrag mit Nachweis der fehlerhaften Berechnung.

Korrekturfrist vier Jahre

Häufige Fragen zum Abwasserabgabengesetz

Kurz und klar: Was das AbwAG für Ihren Betrieb bedeutet und wie Sie die Abgabenlast senken.

Wer muss die Abwasserabgabe nach AbwAG zahlen?
Jeder Betreiber einer Produktionsanlage, der Schmutzwasser in ein Gewässer oder in die öffentliche Kanalisation einleitet. Die Abgabe bemisst sich nach der Schadstofffracht – unabhängig davon, ob die Einleitung genehmigt ist oder nicht.
Welche Schadstoffe sind abgabepflichtig?
Das Gesetz listet konkrete Parameter auf: chemischer Sauerstoffbedarf (CSB), Stickstoff, Phosphor, AOX, Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Chrom sowie giftige organische Verbindungen. Für jeden Parameter wird eine Schadeinheit berechnet.
Wie wird die Höhe der Abgabe berechnet?
Die Abgabe ergibt sich aus der Summe aller Schadeinheiten multipliziert mit dem aktuellen Abgabesatz (2024: 1.000 Euro pro Schadeinheit). Die Schadeinheit wird aus der gemessenen Jahresfracht und dem gesetzlichen Grenzwert ermittelt. Eine korrekte Probenahme ist entscheidend.
Kann ich die Abwasserabgabe durch Reinigungsmaßnahmen senken?
Ja, das ist der zentrale Hebel. Jede nachweisliche Reduzierung der Schadstofffracht – etwa durch eine optimierte Vorbehandlung, Kreislaufführung oder den Einsatz von Membranbioreaktoren – verringert die Schadeinheiten direkt. Viele Betriebe senken ihre Abgabe so um 30 bis 50 Prozent.
Welche Fristen muss ich für die Selbsterklärung beachten?
Die Selbsterklärung ist jährlich bis zum 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Wasserbehörde einzureichen. Verspätungen oder fehlerhafte Angaben können zu Verspätungszuschlägen und Nachzahlungen führen. Eine frühzeitige Vorbereitung der Messdaten ist ratsam.
Was passiert, wenn ich die Grenzwerte dauerhaft überschreite?
Neben der steigenden Abwasserabgabe drohen behördliche Anordnungen zur Nachrüstung, Bußgelder und im Extremfall die Stilllegung der Einleitung. Eine frühzeitige technische Beratung hilft, diese Risiken zu vermeiden und die Anlage wirtschaftlich zu betreiben.
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